Die gewerbsmäßige Nutzung eines Sportbootes ist nach der von der Flaggenstaatverwaltung aktuell angewendeten Fassung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 SeeSpbootV wie folgt definiert: „der Einsatz von Sportbooten für die Ausbildung zum Führen von Sportfahrzeugen oder für ähnliche Sport- und Freizeitzwecke, der auf Gewinnerzielung gerichtet ist,“ 4 Mit „auf eine Gewinnerzielung gerichtet“ sind Fahrten gegen ein Entgelt gemeint, eine Gewinnerzielungsabsicht ist hierfür nicht erforderlich. Wird das Sportboot mit Gestellung (Bereitstellung) eines Bootsführers oder einer Besatzung gegen ein Entgelt eingesetzt, liegt eine gewerbsmäßige Nutzung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 SeeSpbootV vor. Entscheidend für die Annahme einer gewerbsmäßigen Nutzung ist, dass diese Fahrten öffentlich einem unbestimmten Personenkreis mit einer gewissen Regelmäßigkeit angeboten werden.
Sie möchten Ihr Sportboot gewerblich nutzen? Dazu muss Ihr Schiff eine Vielzahl technischer Voraussetzungen erfüllen. Das notwendige Schiffsicherheitszeugnis oder Bootszeugnis ist die notwendige Genehmigung für die Vermietung des Sportboots und dient als Tauglichkeits- oder Eignungsnachweis für Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen. Diese Auflagen für gewerblich genutzte Sportboote unter deutscher Flagge beschränken sich nicht nur auf deutsche Gewässer, sondern gelten weltweit. Das Bootszeugnis sowie das Sicherheitszeugnis haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und müssen danach verlängert werden.